Anlage AufenthG 2004 — (zu § 20a Absatz 3 Nummer 2, § 20b)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 217, S. 20)
Tabelle
Merkmal nach § 20b Absatz 1 NummerPunkte bei Erfüllung des Merkmals
14
23
32
41
51
63
72
81
92
101
111
121
Die Mindestpunktzahl beträgt sechs Punkte.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.