Anlage AufenthG 2004 — (zu § 20a Absatz 3 Nummer 2, § 20b)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 217, S. 20)

Tabelle

Merkmal nach § 20b Absatz 1 NummerPunkte bei Erfüllung des Merkmals

14

23

32

41

51

63

72

81

92

101

111

121

Die Mindestpunktzahl beträgt sechs Punkte.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.