Eingangsformel AufbhV 2021
Auf Grund des § 2 Absatz 4 des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes 2021 vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) verordnet die Bundesregierung:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.