§ 8 AufbhV — EU-beihilferechtliche Genehmigung

Soweit im Einzelfall eine beihilferechtliche Genehmigung erforderlich ist, wird diese unverzüglich durch den jeweiligen Beihilfegeber eingeholt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.