§ 2 AtZüV — Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Dem Umfang der Zugangsberechtigung oder der Verantwortung entsprechend wird nach Maßgabe des § 5
1.
eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 1),
2.
eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 2) oder
3.
eine einfache Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 3) durchgeführt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.