Art 4 ATPAnl1/3ÄndG
In dem Gesetz vom 26. April 1974 (BGBl. 1974 II S. 565) zu dem in Artikel 1 angeführten Übereinkommen werden
1.
Artikel 2 aufgehoben und
2.
Artikel 3 Satz 2 gestrichen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.