Art 4 ATPAnl1/3ÄndG

In dem Gesetz vom 26. April 1974 (BGBl. 1974 II S. 565) zu dem in Artikel 1 angeführten Übereinkommen werden

1.

Artikel 2 aufgehoben und

2.

Artikel 3 Satz 2 gestrichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.