Art 48 ASRG 1995 — Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1995 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.

(2) bis (5)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.