Art 3 AsEntwBkÜbkG
Die Deutsche Bundesbank ist Hinterlegungsstelle für die Asiatische Entwicklungsbank nach Artikel 38 Abs. 2 des Übereinkommens.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.