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Startseite › Gesetze › ArbZG › § 26
ArbZG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 8 Gefährliche Arbeiten
  2. Dritter Abschnitt · Sonn- und Feiertagsruhe
  3. § 9 Sonn- und Feiertagsruhe
  4. § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
  5. § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
  6. § 12 Abweichende Regelungen
  7. § 13 Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung
  8. Vierter Abschnitt · Ausnahmen in besonderen Fällen
  9. § 14 Außergewöhnliche Fälle
  10. § 15 Bewilligung, Ermächtigung
  11. Fünfter Abschnitt · Durchführung des Gesetzes
  12. § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise
  13. § 17 Aufsichtsbehörde
  14. Sechster Abschnitt · Sonderregelungen
  15. § 18 Nichtanwendung des Gesetzes
  16. § 19 Beschäftigung im öffentlichen Dienst
  17. § 20 Beschäftigung in der Luftfahrt
  18. § 21 Beschäftigung in der Binnenschifffahrt
  19. § 21a Beschäftigung im Straßentransport
  20. Siebter Abschnitt · Straf- und Bußgeldvorschriften
  21. § 22 Bußgeldvorschriften
  22. § 23 Strafvorschriften
  23. Achter Abschnitt · Schlußvorschriften
  24. § 24 Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG
  25. § 25 Übergangsregelung für Tarifverträge
  26. § 26
Arbeitszeitgesetz

§ 26 ArbZG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 25
Übergangsregelung für Tarifverträge
Inhaltsverzeichnis
ArbZG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.