§ 7 APAstErG — Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission
Die Abschlussprüferaufsichtskommission ist aufgelöst. Die amtierenden Mitglieder der Abschlussprüferaufsichtskommission sind abberufen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.