§ 1 AnerkSparkAusbAufhV — Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs

Die staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau, ausgesprochen durch Satzung der Deutschen Sparkassenschule Hannover vom 18. Mai 1951, wird aufgehoben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.