3. AmtsschErl

(1) Es sind drei Größen für Amtsschilder zugelassen. Die Abmessungen betragen in Zentimetern:

GrößeIIIIII

a) Breite4229,721

b) Höhe   

 1. des allgemeinen Amtsschildes (Ziffer 1)59,44229,7

 2. des gemeinsamen Amtsschildes mehrerer Dienststellen (Ziffer 2)42,43021,2

 3. der Anhängeschilder zu Ziffer 2   

 bei einzeiliger Beschriftung17128,5

 bei zweizeiliger Beschriftung241712

(2) Welche der zugelassenen Größen des Amtsschildes gewählt wird, bestimmt sich nach der Größe und Gestaltung des Gebäudes und der Fläche, auf der das Amtsschild befestigt werden soll.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.