§ 2 AMAusbV 2004 — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.

Naturstein,

2.

feuerfeste und keramische Rohstoffe,

3.

Sand und Kies,

4.

Steinkohle,

5.

Braunkohle gewählt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.