Anhang II AltholzV — (zu § 3 Abs. 1) Grenzwerte für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3306
Spalte 1
Spalte 2
Element/Verbindung
Konzentration (Milligramm je Kilogramm Trockenmasse)
Arsen
2
Blei
30
Cadmium
2
Chrom
30
Kupfer
20
Quecksilber
0,4
Chlor
600
Fluor
100
Pentachlorphenol
3
Polychlorierte Biphenyle
5
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