Anhang II AltholzV — (zu § 3 Abs. 1) Grenzwerte für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3306

Spalte 1
Spalte 2

Element/Verbindung
Konzentration (Milligramm je Kilogramm Trockenmasse)

Arsen
2

Blei
30

Cadmium
2

Chrom
30

Kupfer
20

Quecksilber
0,4

Chlor
600

Fluor
100

Pentachlorphenol
3

Polychlorierte Biphenyle
5

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