§ 12 AltGG — Zusammentreffen von Altersgeld mit Mindestruhegehalt

Besteht neben einem Anspruch auf Altersgeld ein Anspruch auf Mindestruhegehalt gegenüber dem Bund oder einem der Aufsicht einer Bundesbehörde unterliegenden Dienstherrn, ruht der Anspruch auf Altersgeld.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.