Anlage 3 AltölV — (zu § 6 Abs. 1 und 2)Erklärung über die Entsorgung von Altölen
(Inhalt: nicht darstellbares Formblatt,
Fundstelle: BGBl. I 2002, 1375;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.