§ 10 AlkoVerfrG
Dieses Gesetz tritt 30 Tage nach der Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde des in § 3 genannten Abkommens in Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.