§ 4 Bürgergeld-V — Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen

Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus

1.

Sozialleistungen,

2.

Vermietung und Verpachtung,

3.

Kapitalvermögen sowie

4.

Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendienstverhältnissen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.