§ 18 ALG — Beitragszeiten

Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse gezahlt sind.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.