Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › AktG › § 196
AktG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 178
  2. Sechster Teil · Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
  3. Erster Abschnitt · Satzungsänderung
  4. § 179 Beschluß der Hauptversammlung
  5. § 179a Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens
  6. § 180 Zustimmung der betroffenen Aktionäre
  7. § 181 Eintragung der Satzungsänderung
  8. Zweiter Abschnitt · Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
  9. Erster Unterabschnitt · Kapitalerhöhung gegen Einlagen
  10. § 182 Voraussetzungen
  11. § 183 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
  12. § 183a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
  13. § 184 Anmeldung des Beschlusses
  14. § 185 Zeichnung der neuen Aktien
  15. § 186 Bezugsrecht
  16. § 187 Zusicherung von Rechten auf den Bezug neuer Aktien
  17. § 188 Anmeldung und Eintragung der Durchführung
  18. § 189 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
  19. § 190 (weggefallen)
  20. § 191 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen
  21. Zweiter Unterabschnitt · Bedingte Kapitalerhöhung
  22. § 192 Voraussetzungen
  23. § 193 Erfordernisse des Beschlusses
  24. § 194 Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
  25. § 195 Anmeldung des Beschlusses
  26. § 196 (weggefallen)
  27. § 197 Verbotene Aktienausgabe
  28. § 198 Bezugserklärung
  29. § 199 Ausgabe der Bezugsaktien
  30. § 200 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
  31. § 201 Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien
  32. Dritter Unterabschnitt · Genehmigtes Kapital
  33. § 202 Voraussetzungen
  34. § 203 Ausgabe der neuen Aktien
  35. § 204 Bedingungen der Aktienausgabe
  36. § 205 Ausgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
  37. § 206 Verträge über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft
  38. Vierter Unterabschnitt · Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
  39. § 207 Voraussetzungen
  40. § 208 Umwandlungsfähigkeit von Kapital- und Gewinnrücklagen
  41. § 209 Zugrunde gelegte Bilanz
  42. § 210 Anmeldung und Eintragung des Beschlusses
  43. § 211 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
  44. § 212 Aus der Kapitalerhöhung Berechtigte
  45. § 213 Teilrechte
  46. § 214 Aufforderung an die Aktionäre
  47. § 215 Eigene Aktien. Teileingezahlte Aktien
  48. § 216 Wahrung der Rechte der Aktionäre und Dritter
  49. § 217 Beginn der Gewinnbeteiligung
  50. § 218 Bedingtes Kapital
  51. § 219 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen
Aktiengesetz

§ 196 AktG — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 195
Anmeldung des Beschlusses
Inhaltsverzeichnis
AktG
Nächste Vorschrift →
§ 197
Verbotene Aktienausgabe

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.