Inhaltsübersicht AHStatDV

Abschnitt 1

Anmeldeverfahren

§  1Begriffsbestimmungen

§  2Datenübermittlung der Zollbehörden

§  3Anmeldung von Zolllagerverkehren

§  4Veredelungsverkehre

§  5Befreiung der Anmeldung von Waren zu oder nach der vorübergehenden Verwendung

§  6Anmeldepflichten

§  7Verfahren bei statistischen Anmeldungen/Anmeldeverfahren

§  8Berichtigungen

Abschnitt 2

Nähere Bestimmung

zu den Erhebungsmerkmalen

§  9Warenbezeichnung und Warennummer

§ 10Menge der Ware

§ 11Rechnungsbetrag

§ 12Statistischer Wert

§ 13Lieferbedingungen

§ 14Ursprungsland

§ 15Versendungsland

§ 16Bestimmungsland

§ 17Ursprungsbundesland, Bestimmungsbundesland

§ 18Art des Geschäfts

§ 19Teilsendungen

Abschnitt 3

Besondere Waren

und Warenbewegungen

§ 20Schiffe, Luft- und Raumfahrzeuge

§ 21Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf

§ 22Waren an und von Einrichtungen auf hoher See

§ 23Meeresprodukte

§ 24Strom und Erdgas

§ 25Warenverkehre mit exterritorialen Einheiten

§ 26Warenverkehre mit Abfällen

Abschnitt 4

Vereinfachungen und Befreiungen

§ 27Vereinfachte Anmeldungen

§ 28Verwendung von genehmigungspflichtigen Sammelwarennummern

§ 29Vereinfachte Anmeldung von Fabrikationsanlagen

§ 30Vereinfachte Anmeldung für Zusammenstellungen von Waren

§ 31Genehmigungsfreie Vereinfachungen

§ 32Befreiungen

Abschnitt 5

Datenübermittlung

§ 33Datenübermittlung

§ 34Inkrafttreten

Anlage 1Kapitel 99 des Warenverzeichnisses

Anlage 2Verzeichnis der Arten des Geschäfts

Anlage 3Verzeichnis der Ursprungs- bzw. Bestimmungsregionen

Anlage 4Befreiungsliste

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.