Anlage AgrarAusbV — (zu § 3)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 2161 - 2164)
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.Teil des
AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
im
1. bis 18.
Monat19. bis 36.
Monat
1234
1Betriebliche Abläufe
und Organisation
Abschnitt A Nummer 1)
a)
Arbeits- und Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren auswählen
b)
Arbeitsplatz vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen
c)
Arbeits- und Betriebsanweisungen anwenden
d)
Witterungsverhältnisse beobachten und dokumentieren
e)
Betriebseinrichtungen pflegen, warten und instand halten
f)
Daten zur Arbeitsdurchführung feststellen, insbesondere Aufwandmengen berechnen, Arbeitszeitbedarf sowie Größe von Flächen schätzen und ermitteln7
g)
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung betrieblicher und struktureller Gegebenheiten, insbesondere nach wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten, planen und durchführen
h)
Aufgaben im Team, insbesondere bei der Bildung von Arbeitsketten, abstimmen und bearbeiten; Ergebnisse kontrollieren
i)
bei Einsatzplanungen des Betriebes mitwirken
j)
Arbeitsergebnisse dokumentieren, beurteilen und darstellen7
2Wirtschaftliche
Zusammenhänge
Abschnitt A Nummer 2)
a)
bei Werbekonzepten und -maßnahmen des Betriebes mitwirken, insbesondere zur positiven Außenwirkung des Betriebes beitragen
b)
Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen
c)
Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen und bewerten5
d)
Kalkulationen erstellen
e)
bei Geschäftsvorgängen mitwirken, insbesondere Angebote vergleichen, Bestellungen vorbereiten, Rechnungen kontrollieren sowie Arbeitspreise ermitteln4
3Bedienen und Führen landwirtschaftlicher
Maschinen
Abschnitt A Nummer 3)
a)
Arbeitsmaschinen nach Arbeitsauftrag sowie unter Berücksichtigung der produktionstechnischen Bedingungen und der Witterung zusammenstellen
b)
Verkehrssicherheit von Zugmaschinen, Transportmitteln, technischen Anlagen, Maschinen und Geräten prüfen und Betriebsbereitschaft herstellen
c)
Arbeitsnachweise erstellen
d)
Bedingungen am Einsatzort mit den Auftragsdaten abgleichen und bei abweichenden Bedingungen Maßnahmen ergreifen
e)
Bordinstrumente einstellen15
f)
Maschinen und Geräte für den Straßenverkehr umrüsten und für den Transport sichern sowie Straßenverschmutzung vermeiden
g)
landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr bis zu den Grenzen der Führerscheinklasse T unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung führen
h)
Arbeits- und Zugmaschinen, Transportmittel und Geräte bedienen sowie Werterhaltung beachten
i)
Arbeitsparameter während der Arbeit kontrollieren und den sich verändernden Bedingungen anpassen
j)
Auftrags- und Leistungsdaten zusammenstellen und weiterleiten
k)
technische Störungen feststellen und Maßnahmen einleiten18
4Pflegen, Warten und
Instandhalten von
Agrartechnik
Abschnitt A Nummer 4)
a)
Maschinen und Geräte reinigen, sichtbare technische Mängel und Beschädigungen dokumentieren
b)
Werkzeuge und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit halten
c)
Schutzmaßnahmen und Sicherungen an elektrischen Anlagen beachten
d)
Betriebsstoffe lagern und Rückstände entsorgen
e)
Maßnahmen zur Konservierung und Entkonservierung durchführen13
f)
Wartungsarbeiten unter Beachtung technischer Unterlagen sowie von Wartungsplänen durchführen, insbesondere Betriebsflüssigkeiten kontrollieren, nachfüllen, wechseln und entsorgen
g)
Fehler und Störungen suchen, Ursachen feststellen sowie Möglichkeiten zur Behebung darstellen und beurteilen
h)
elektrische und elektronische Einrichtungen an Fahrzeugen instand halten
i)
Funktionsweisen von Bauteilen und Baugruppen unterscheiden und auf Verschleiß prüfen, Verschleißteile austauschen
j)
Gesamtfunktion im Betriebszustand prüfen und einstellen14
5Pflanzenproduktion
Abschnitt A Nummer 5)
5.1Bodenbearbeitung
Abschnitt A
Nummer 5.1)
a)
Bodenarten und Bodenaufbau bestimmen sowie Bodenzustand beurteilen
b)
Wechselwirkungen zwischen Bodeneigenschaften und Nutzungsmöglichkeiten beachten
c)
boden- und kulturartenspezifische Bodenbearbeitung durchführen
d)
Bodenschäden vermeiden, feststellen und beheben6
5.2Bestellen und Pflegen von Kulturen
Abschnitt A
Nummer 5.2)
a)
Saat- und Pflanzgut beurteilen und ausbringen
b)
Kulturen hinsichtlich der Bestandesführung beurteilen
c)
Pflanzenbestände bedarfs- und zeitgerecht pflegen14
d)
Kulturen bedarfs- und zeitgerecht düngen
e)
Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen
f)
Landschaftspflegemaßnahmen durchführen, insbesondere Feldraine, Böschungen und Hecken pflegen und erhalten12
5.3Ernten, Lagern und Konservieren
pflanzlicher Produkte
Abschnitt A
Nummer 5.3)
a)
Ernte durchführen
b)
Erntegut transportieren, lagern und konservieren12
c)
Erntezeitpunkt unter Berücksichtigung von Reifezustand, Verwendungszweck und Qualitätsanforderungen festlegen4
6Kommunikation
und Information
Abschnitt A Nummer 6)
a)
Informationen beschaffen, auswerten und einordnen
b)
betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, dabei Standardsoftware und arbeitsplatzspezifische Software anwenden
c)
Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten4
d)
Kommunikationstechniken anwenden
e)
Konflikte im Team lösen3
7Dienstleistungen und Kundenorientierung
Abschnitt A Nummer 7)
a)
bei der Auftragsannahme und -bearbeitung mitwirken2
b)
individuelle Besonderheiten und Anforderungen der Kundenbetriebe bei der Durchführung von Dienstleistungen beachten und umsetzen
c)
Kunden beraten und Kundenwünsche sowie Informationen entgegennehmen und im Betrieb weiterleiten
d)
Kundenreklamationen entgegennehmen, bearbeiten und bei der Arbeitserledigung berücksichtigen
e)
Kundengespräche situationsgerecht führen
f)
bei der Akquisition mitwirken
g)
betriebliches Dienstleistungsangebot präsentieren10
8Qualitätssichernde Maßnahmen
Abschnitt A Nummer 8)
a)
Ziele, Aufgaben und Aufbau der betrieblichen Qualitätssicherung erläutern
b)
betriebs- und produktspezifische Qualitätsstandards anwenden, dokumentieren und beurteilen
c)
Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln aufzeigen, dokumentieren und zu deren Behebung beitragen6
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.Teil des
AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
im
1. bis 18.
Monat19. bis 36.
Monat
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Abschnitt B Nummer 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und
Organisation des
Ausbildungsbetriebes
Abschnitt B Nummer 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und
Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
Abschnitt B Nummer 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifenwährend
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
4Umweltschutz
Abschnitt B Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Naturschutz,
ökologische
Zusammenhänge; Nachhaltigkeit
Abschnitt B Nummer 5)
a)
Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanzen erklären sowie Lebensräume an Beispielen beschreiben
b)
Bedeutung und Ziele des Naturschutzes bei der Arbeit beschreiben
c)
Nachhaltigkeitsaspekte bei der Pflanzenproduktion beachten
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.