Anlage 2 AFGBV — Datenspeicherung

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1007)

Während des Betriebs sind bei den in § 1g Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes genannten Anlässen im Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion folgende Daten zu erfassen.

DatenBeispiel Dateiformat

 1.FahrzeugidentifizierungsnummerAlphanummerische Zeichen

[A-Z; 0-9]

Beispiel: AAAAAA654398GFRDE

 2.PositionsdatenBreiten- und Längengrad

[±ddd.ddddd, Angabe in ± Graden (°) und Dezimalgraden, 5 Nachkommastellen]

Höhenangaben in Meter

Ausgabe im Globalen Positionsbestimmungssystem – Austauschformat als Abfolge von Punkten, in denen eine Änderung der Fortbewegungsrichtung erfolgt; Angabe des (Karten-)Bezugssystems.

 3.Anzahl und Zeiten der Nutzung sowie der Aktivierung/Deaktivierung der autonomen FunktionDatum (Jahr:Monat:Tag), Zeit (Stunde:Minute:Sekunde),

Beispiel: 2019-07-16, 05:25:12

 4.Anzahl und Zeit der Freigabe von alternativen FahrmanöverAnzahl, Einzelzeiten (Stunde:Minute:Sekunde)

 5.Systemüberwachungsdaten (Beginn/ Ende) samt SoftwarestandAlphanummerische Zeichen [A-Z; 0-9] samt Erklärung

Beispiel: P0601 Motorsteuergerät – Speicher Prüfsummenfehler

 6.Umwelt- und WetterbedingungenTemperatur/°C, Helligkeit/Beleuchtungsstärke/lux,

Stellung des Scheibenwischers an/aus

 7.VernetzungVernetzungsparameter wie beispielsweise Übertragungslatenz und verfügbare Bandbreite

 8.Name der aktivierten/deaktivierten passiven und aktiven Sicherheitssysteme, Zustand, auslösende Instanz (System oder extern)Name des Systems, Zustand, Instanz

Beispiel: Notbremssystem, aktiv, Systemfunktionsfähigkeit

 9.Fahrzeugbeschleunigung in Längs- und QuerrichtungNummerische Werte in Meter pro Sekunde zum Quadrat

10.GeschwindigkeitNummerischer Wert in Meter pro Sekunde

11.Status der lichttechnischen EinrichtungenBeispiel:

Blinken an/aus

Tagfahrlicht an/aus

12.Spannungsversorgung des autonomen KraftfahrzeugsNummerischer Wert in Volt

13.Von extern an das Fahrzeug gesendete Befehle und InformationenGesendetes Format der Befehle sowie Metadaten zu Informationen: Dateigröße, Dateiformat, Quelle, Ziel, Übertragungszeit

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.