Anlage 2 AEG — (zu § 6c)Finanzielle Leistungsfähigkeit

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2128)

Die Informationen, die antragstellende Unternehmen gemäß § 6c bereitzustellen haben, umfassen:

a)

verfügbare Finanzmittel einschließlich Bankguthaben sowie zugesagte Überziehungskredite und Darlehen;

b)

als Sicherheit verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände;

c)

Betriebskapital;

d)

einschlägige Kosten einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlungen für Transportmittel, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge;

e)

Belastungen des Betriebsvermögens;

f)

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.