§ 10 AdG
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.
Folgende Vorschriften treten jedoch bereits einen Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft:
Artikel 1 Nr. 2 Buchstaben g bis k,
Artikel 7 Nr. 2 Buchstaben c bis e.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.