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Startseite › Gesetze › AbwAG › § 18
AbwAG
  1. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1 Grundsatz
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Bewertungsgrundlage
  5. Zweiter Abschnitt · Ermittlung der Schädlichkeit
  6. § 4 Ermittlung auf Grund des Bescheides
  7. § 5
  8. § 6 Ermittlung in sonstigen Fällen
  9. § 7 Pauschalierung bei Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser
  10. § 8 Pauschalierung bei Kleineinleitungen von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser
  11. Dritter Abschnitt · Abgabepflicht
  12. § 9 Abgabepflicht, Abgabesatz
  13. § 10 Ausnahmen von der Abgabepflicht
  14. Vierter Abschnitt · Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgabe
  15. § 11 Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht
  16. § 12 Verletzung der Erklärungspflicht
  17. § 12a Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
  18. § 13 Verwendung
  19. Fünfter Abschnitt · Gemeinsame Vorschriften; Schlussvorschriften
  20. § 14 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
  21. § 15 Ordnungswidrigkeiten
  22. § 16 Stadtstaaten-Klausel
  23. § 17
  24. § 18
  25. Anlage (zu § 3)
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer

§ 18 AbwAG

(Inkrafttreten)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 17
Inhaltsverzeichnis
AbwAG
Nächste Vorschrift →
Anlage
(zu § 3)

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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