§ 10 AbfKlärV — Analysefehler und Messtoleranzen

Bei der Untersuchung der Einhaltung eines Grenzwertes nach § 7 Absatz 1 oder nach § 8 dürfen vom festgelegten Grenzwert pauschale Abzüge wegen möglicher Analysefehler oder Messtoleranzen nicht vorgenommen werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.