§ 4 ÜblG2§10DV
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1950 in Kraft. Sie gilt gemäß § 14 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) mit Wirkung vom 1. April 1951 auch im Land Berlin.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.