Eingangsformel ÄApprOÄndV 5

Auf Grund des § 4 der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 1977 (BGBl. I S. 1885), der durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 14. März 1985 (BGBl. I S. 555) geändert worden ist, wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.