§ 16 ÜAG

(1) Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen in Kraft.

(2) Der Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.