Prüfschema · Zivilrecht

Zweites Versäumnisurteil (§ 345 ZPO)

Wie prüfst Du die Voraussetzungen für den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils (§ 345 ZPO)?
  1. I.
    Vorliegen eines ersten Versäumnisurteils
  2. II.
    Zulässiger Einspruch der verurteilten Partei
  3. 1.
    Statthaftigkeit, § 338 ZPO
  4. 2.
  5. 3.
    Form, § 340 ZPO
  6. III.
    Säumnis im Einspruchstermin
  7. IV.
    Nichtvorliegen der §§ 335, 337 ZPO

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.