Zuständigkeit nach EuGVVO
Nimmst Du an, dass Du die internationale Zuständigkeit prüfen musst, sind einige Aspekte zu bedenken. In welcher Reihenfolge könntest Du diese prüfen? Ordne zu:
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I.
Anwendungsbereich der EuGVVO
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1.
Sachlicher Anwendungsbereich
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2.
Räumlich-persönlicher Anwendungsbereich
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3.
Zeitlicher Anwendungsbereich
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II.
(Ausschließliche) Zuständigkeit nach Art. 24 EuGVVO
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III.
Gerichtsstandsvereinbarung gem. Art. 25 EuGVVO
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IV.
Zuständigkeit aufgrund spezieller Regelungen (Versicherungssachen (Art. 10ff. EuGVVO), Verbrauchersachen (Art. 17ff. EuGVVO) oder Individualarbeitssachen (Art. 20ff. EuGVVO))
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V.
Allgemeine Zuständigkeit (Art. 4 EuGVVO)
- VI.
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VII.
Rügelose Einlassung (Art. 26 EuGVVO)Lässt sich nach den möglichen Anknüpfungspunkten keine Zuständigkeit begründen, bleibt zu klären, ob möglicherweise eine rügelose Einlassung vorliegt.