Prüfschema · Zivilrecht

Zuständigkeit nach EuGVVO

vor § 1 EuGVVO

Nimmst Du an, dass Du die internationale Zuständigkeit prüfen musst, sind einige Aspekte zu bedenken. In welcher Reihenfolge könntest Du diese prüfen? Ordne zu:

  1. I.
    Anwendungsbereich der EuGVVO
  2. 1.
    Sachlicher Anwendungsbereich
  3. 2.
    Räumlich-persönlicher Anwendungsbereich
  4. 3.
    Zeitlicher Anwendungsbereich
  5. II.
    (Ausschließliche) Zuständigkeit nach Art. 24 EuGVVO
  6. III.
    Gerichtsstandsvereinbarung gem. Art. 25 EuGVVO
  7. IV.
    Zuständigkeit aufgrund spezieller Regelungen (Versicherungssachen (Art. 10ff. EuGVVO), Verbrauchersachen (Art. 17ff. EuGVVO) oder Individualarbeitssachen (Art. 20ff. EuGVVO))
  8. V.
    Allgemeine Zuständigkeit (Art. 4 EuGVVO)
  9. VI.
    Besondere Zuständigkeiten (Art. 7 - 9 EuGVVO)
  10. VII.
    Rügelose Einlassung (Art. 26 EuGVVO)
    Lässt sich nach den möglichen Anknüpfungspunkten keine Zuständigkeit begründen, bleibt zu klären, ob möglicherweise eine rügelose Einlassung vorliegt.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.