Prüfschema · Zivilrecht

Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs. 1 BGB)

Der Zugewinnausgleich ist eine der wichtigsten Scheidungsfolgen. Wie könnte man die Prüfung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich aus § 1378 Abs. 1 BGB aufbauen?
  1. I.
    Ermittlung des Zugewinns jedes Ehegatten
  2. 1.
    Ermittlung des Anfangsvermögens jedes Ehegatten, § 1374 BGB
  3. 2.
    Ermittlung des Endvermögens jedes Ehegatten, § 1375 BGB
  4. 3.
    Saldierung von Anfangs- und Endvermögen beider Partner, § 1373 BGB
  5. II.
    Ermittlung des Ausgleichsanspruchs, § 1378 BGB
  6. 1.
    Saldierung der beiderseitigen Zugewinne
  7. 2.
    Begrenzung des Anspruchs, § 1378 Abs. 2 BGB
  8. 3.
    Abzug eines Vorausempfangs, § 1380 BGB
  9. III.
    Ausschluss oder Reduzierung in Härtefällen, § 1381 BGB

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.