---
title: "Prüfschema: Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/wucher-138-abs-2-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
---

# Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Objektive Voraussetzungen

Objektiv ist ein besonders <b>grobes Missverhältnis</b> zwischen der <b>Leistung und der Gegenleistung</b> i.R.e. <b>gegenseitigen Vertrags</b> erforderlich. <assessorexamen>Zur Beurteilung konkreter Fallkonstellationen hilft ein Blick in den Kommentar (Grüneberg, 82.A. 2023, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html" title="&sect; 138 BGB: Sittenwidriges Rechtsgesch&auml;ft; Wucher">§ 138 BGB</a> RdNr. 27ff., 67ff.)</assessorexamen>

### 1. Gegenseitiger Vertrag

<klausurhinweis>Es bietet sich an, zunächst die Vertragsart und die konkreten Leistungspflichten herauszuarbeiten, bevor Du diese auf ihr Verhältnis zueinander untersuchst.</klausurhinweis>

### 2. Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

Abzugrenzen ist hier vor allem von einem „bloß guten Geschäft“ und Geschäften mit „Liebhaberpreisen“. <b>Festgeschriebene Grenzen</b> für die Beurteilung, ob ein Missverhältnis vorliegt, gibt es nicht. Vielmehr sind sämtliche <b>Umstände des Einzelfalls</b> maßgeblich.

### 3. Schwächesituation des Bewucherten, vgl. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html" title="&sect; 138 BGB: Sittenwidriges Rechtsgesch&auml;ft; Wucher">§ 138 Abs. 2 BGB</a>

Zunächst müsste sich der Bewucherte (objektiv) in einer Schwächesituation im Verhältnis zu seinem Vertragspartner befinden. Allein die reine geschäftliche Unerfahrenheit, die bei jedem Laien zu finden ist, reicht hierfür nicht aus. Vielmehr müsste hierzu ein Mangel an Lebenserfahrungen oder Ähnlichem hinzukommen. <assessorexamen>Siehe hierzu im Kommentar bei Grüneberg, 82.A. 2023, § 138 RdNr. 71.</assessorexamen>

## II. Subjektive Voraussetzung: Ausbeutung der Schwächesituation

<b>Bewusst ausnutzen</b> muss der Vertragspartner die Schwächesituation des Bewucherten. <assessorexamen>Häufig ist dies nicht beweisbar. In diesen Fällen ist auf <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html" title="&sect; 138 BGB: Sittenwidriges Rechtsgesch&auml;ft; Wucher">§ 138 Abs. 1 BGB</a> abzustellen.</assessorexamen>

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/wucher-138-abs-2-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
