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title: "Prüfschema: Wiedereinsetzung (§§ 233ff. ZPO)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/wiedereinsetzung-233ff-zpo"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Wiedereinsetzung (§§ 233ff. ZPO)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags

### 1. Statthaftigkeit: Versäumung einer Notfrist (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/233.html" title="&sect; 233 ZPO: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand">§ 233 ZPO</a>)

Als Notfristen kommen ausschließlich diejenigen Fristen in Betracht, die in der ZPO als solche ausdrücklich bezeichnet sind (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/224.html" title="&sect; 224 ZPO: Fristk&uuml;rzung; Fristverl&auml;ngerung">§ 224 Abs.1 S.2 ZPO</a>).

### 2. Ordnungsgemäßer Wiedereinsetzungsantrag

#### a) Formgerechter Antrag (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/236.html" title="&sect; 236 ZPO: Wiedereinsetzungsantrag">§ 236 Abs.1 ZPO</a>)

#### b) Angabe und Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/236.html" title="&sect; 236 ZPO: Wiedereinsetzungsantrag">§ 236 Abs.2 S.1 ZPO</a>)

Üblicherweise erfolgt die Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung; sie ist jedoch ebenso über alle weiteren förmlichen Beweismittel möglich, vgl. <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/294.html" title="&sect; 294 ZPO: Glaubhaftmachung">§ 294 ZPO</a>.

#### c) Nachholung der versäumten Prozesshandlung (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/236.html" title="&sect; 236 ZPO: Wiedereinsetzungsantrag">§ 236 Abs.2 S.2 ZPO</a>)

### 3. Einhaltung der Wiedereinsetzungsfrist (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/234.html" title="&sect; 234 ZPO: Wiedereinsetzungsfrist">§ 234 ZPO</a>)

Innerhalb einer zweiwöchigen Frist ist die Wiedereinsetzung zu beantragen (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/234.html" title="&sect; 234 ZPO: Wiedereinsetzungsfrist">§ 234 Abs.1 S.1 ZPO</a>). Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/234.html" title="&sect; 234 ZPO: Wiedereinsetzungsfrist">§ 234 Abs.2 ZPO</a>). Nach Ablauf eines Jahres vom Ende der versäumten Frist an gerechnet ist eine Wiedereinsetzung nicht mehr möglich (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/234.html" title="&sect; 234 ZPO: Wiedereinsetzungsfrist">§ 234 Abs.3 ZPO</a>).

## II. Begründetheit des Wiedereinsetzungsantrags

### 1. Unverschuldetes Fristversäumnis (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/233.html" title="&sect; 233 ZPO: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand">§ 233 ZPO</a>)

Voraussetzung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist, dass eine Partei ohne ihr Verschulden an der Einhaltung der Notfrist gehindert war. Gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/233.html" title="&sect; 233 ZPO: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand">§ 233 S.2 ZPO</a> wird das Fehlen eines Verschuldens vermutet, sofern eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ergangen ist.

#### a) (Kein) Verschulden

Berücksichtigung findet zunächst das eigene Verschulden. Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/85.html" title="&sect; 85 ZPO: Wirkung der Prozessvollmacht">§ 85 Abs. 2 ZPO</a> wird darüber hinaus das Verschulden des Bevollmächtigten dem der Partei gleichgestellt. Achtung: Das Verschulden von Angestellten des Prozessbevollmächtigten wird der Partei dagegen nicht zugerechnet.

#### b) Kausalität

Schließlich muss das fehlende Verschulden auch kausal für das Fristversäumnis sein; nur dann erweist sich die Wiedereinsetzung als begründet.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/wiedereinsetzung-233ff-zpo
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
