Prüfschema · Öffentliches Recht

Warenverkehrsfreiheit - geschriebene Rechtfertigungsgründe (Art. 36 AEUV)

Art. 36 AEUV
Die Rechtfertigung einer Beschränkung setzt mehr als nur einen Rechtfertigungsgrund voraus. Wie prüfst du eine Rechtfertigung durch die geschriebenen Gründe des Art. 36 AEUV?
  1. I.
    Maßnahme zum Schutz eines in Art. 36 S. 1 AEUV aufgeführten Rechtsgutes
  2. II.
    Keine willkürliche Diskriminierung oder verschleierte Beschränkung gemäß Art. 36 S. 2 AEUV
    Nach Art. 36 S. 2 AEUV ist erforderlich, dass die ergriffenen Maßnahmen differenziert ausgestaltet sind und einen sachlichen Bezug zum jeweiligen Rechtfertigungsgrund aufweisen.
  3. III.
    Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
  4. IV.
    Kein Verstoß gegen Unionsrecht

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.