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title: "Prüfschema: Vorverfahren beim Urkundenprozess (§§ 592 ff. ZPO)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/vorverfahren-beim-urkundenprozess-592-ff-zpo"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Vorverfahren beim Urkundenprozess (§§ 592 ff. ZPO)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Zulässigkeit

### 1. Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen

<fallback>Auch der Urkundenprozess unterliegt – wie jeder Zivilrechtsstreit – den allgemeinen Zulässigkeits- und Verfahrensvorschriften, soweit nicht die <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/592.html" title="&sect; 592 ZPO: Zul&auml;ssigkeit">§§ 592ff. ZPO</a> abweichende Sonderregelungen treffen. Unterbleibt die entsprechende Erklärung, wird der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig. Eine Beschränkung der Beweismittel auf Urkunden besteht für Zulässigkeitsfragen nicht.</fallback>

### 2. Besondere Sachurteilsvoraussetzungen

<fallback>Besonderes Augenmerk gilt dabei der Statthaftigkeit. Im Rahmen der Statthaftigkeit (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/597.html" title="&sect; 597 ZPO: Klageabweisung">§ 597 Abs. 2 ZPO</a>) ist zu beachten, dass grundsätzlich nur Zahlungsklagen sowie Klagen i.S.d. <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/592.html" title="&sect; 592 ZPO: Zul&auml;ssigkeit">§ 592 S. 1 und 2 ZPO</a> zugelassen sind. Ausdrücklich oder konkludent muss die Klage die eindeutige Erklärung enthalten, dass im Urkundenprozess geklagt werden soll (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/593.html" title="&sect; 593 ZPO: Klageinhalt; Urkunden">§ 593 ZPO</a>). Vorzulegen sind Urkunden in Abschrift (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/593.html" title="&sect; 593 ZPO: Klageinhalt; Urkunden">§ 593 Abs. 2 S. 1 ZPO</a>). Eine Kopie reicht, sofern die Übereinstimmung mit dem Original unstreitig ist. Mindestens eine Urkunde ist vorzulegen.</fallback>

## II. Begründetheit

<fallback>Die Würdigung der vorgelegten Urkunden erfolgt im Rahmen der Begründetheit.</fallback>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/vorverfahren-beim-urkundenprozess-592-ff-zpo
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
