Prüfschema · Strafrecht

Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)

Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Täter: Jedermann
  4. b)
    Vorteilsnehmer: Amtsträger etc.
  5. c)
    Tatobjekt: Vorteil für diesen oder einen Dritten
  6. d)
    Tathandlung: Anbieten, Versprechen oder Gewähren
  7. e)
    Dienstausübung
  8. f)
    Unrechtsvereinbarung
  9. 2.
    Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  10. II.
    Rechtswidrigkeit
  11. III.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.