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title: "Prüfschema: Vorteilsannahme (§ 331 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/vorteilsannahme-331-stgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Vorteilsannahme (§ 331 StGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Tatbestandsmäßigkeit

### 1. Objektiver Tatbestand

#### a) Täter: Amtsträger etc. als Vorteilsnehmer

Bei <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/331.html" title="&sect; 331 StGB: Vorteilsannahme">§ 331 StGB</a> handelt es sich um ein <b>echtes Sonderdelikt</b>; nur der in der Norm genannte Personenkreis kann das Delikt verwirklichen. Die einschlägigen Legaldefinitionen tauglicher Täter finden sich in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/11.html" title="&sect; 11 StGB: Personen- und Sachbegriffe">§ 11 Abs. 1 Nr. 2 - 4 StGB</a>. <br>Spiegelbildlich zu <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/331.html" title="&sect; 331 StGB: Vorteilsannahme">§ 331 StGB</a> steht die Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),

#### b) Tatobjekt: Vorteil für sich oder einen Dritten

Als <b>Vorteil</b> i.S.d. <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/331.html" title="&sect; 331 StGB: Vorteilsannahme">§ 331 StGB</a> ist <d>jede Leistung materieller oder immaterieller Art, die den Amtsträger in seiner wirtschaftlichen, rechtlichen oder auch nur persönlichen Lage besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat</d> einzuordnen. Selbst geringwertige Werbeartikel werden hiervon erfasst.

#### c) Tathandlung: Fordern, Sichversprechenlassen oder Annehmen

Unter <b>Fordern</b> versteht man das <d>Erkennenlassen, dass der Täter einen Vorteil für seine Dienstausübung begehrt</d>. Als <b>Sich-Versprechenlassen</b> wird die <d>Annahme des entsprechenden Angebots einer künftigen Leistung</d> bezeichnet. <b>Annehmen</b> meint die <d>tatsächliche Entgegennahme des Vorteils unmittelbar an sich oder mittelbar an den Dritten</d>.

#### d) Dienstausübung

Bezugspunkt der Tat muss eine <b>Dienstausübung</b> sein, mithin eine <d>Handlung, durch die ein Amtsträger etc. im öffentlichen Dienst die ihm übertragenen Aufgaben wahrnimmt</d>. Dem aktiven Tun ist nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/336.html" title="&sect; 336 StGB: Unterlassen der Diensthandlung">§ 336 StGB</a> das Unterlassen gleichgestellt. Im Unterschied zur Bestechlichkeit (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/332.html" title="&sect; 332 StGB: Bestechlichkeit">§ 332 StGB</a>) ist ein pflichtwidriges Handeln des Amtsträgers nicht erforderlich.

#### e) Unrechtsvereinbarung

Mit <b>Unrechtsvereinbarung</b> wird die <d>inhaltliche Verknüpfung von Dienstausübung und Vorteilszuwendung</d> umschrieben. Eine vertragsähnliche Abrede ist hierfür nicht erforderlich.

### 2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

Insbesondere auf den Inhalt der Unrechtsvereinbarung muss sich der (mindestens bedingte) Vorsatz beziehen, d.h. der Amtsträger muss zumindest billigend in Kauf nehmen, dass der Vorteil als Gegenleistung für eine Diensthandlung dienen soll. Liegen Irrtümer über tatsächliche Umstände vor, entfällt nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/16.html" title="&sect; 16 StGB: Irrtum &uuml;ber Tatumst&auml;nde">§ 16 Abs. 1 StGB</a> der Vorsatz.

## II. Rechtswidrigkeit

Zu beachten: In <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/331.html" title="&sect; 331 StGB: Vorteilsannahme">§ 331 Abs. 3 StGB</a> findet sich ein spezieller Rechtfertigungsgrund. Hiernach entfällt die Rechtswidrigkeit, sofern die Annahme des Vorteils durch die zuständige Behörde <b>genehmigt</b> wurde.

## III. Schuld

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/vorteilsannahme-331-stgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
