Prüfschema · Strafrecht

Vorsätzliche a.l.i.c. bei verhaltensneutralen Erfolgsdelikten

A trinkt sich Mut an, um B zu schlagen. In schuldunfähigem Zustand verpasst er B zwei Faustschläge. Wie prüfst du die Strafbarkeit dieses Verhaltens?

  1. I.
    § 223 Abs. 1 StGB (Faustschläge)
  2. 1.
    Tatbestandsmäßigkeit (§ 223 Abs. 1 StGB)
  3. 2.
    Rechtswidrigkeit (§ 223 Abs. 1 StGB)
  4. 3.
  5. a)
    Fehlende Schuldfähigkeit
  6. b)
    Ausnahmelösung & Ausdehnungslösung
  7. 4.
    Ergebnis: Keine Strafbarkeit nach § 223 Abs. 1 StGB
  8. II.
    § 223 Abs. 1 StGB i.V.m. Grundsätzen der a.l.i.c. (Betrinken)
  9. 1.
    Tatbestandsmäßigkeit (§ 223 Abs. 1 StGB i.V.m. a.l.i.c.)
  10. a)
    Objektiver Tatbestand
  11. b)
    Subjektiver Tatbestand
  12. 2.
    Rechtswidrigkeit (§ 223 Abs. 1 StGB i.V.m. a.l.i.c.)
  13. 3.
    Schuld (§ 223 Abs. 1 StGB i.V.m. a.l.i.c.)

    Maßgebend ist der Zeitpunkt der Herbeiführung des Defekts; zu diesem Zeitpunkt war Schuldunfähigkeit (noch) nicht eingetreten.

  14. 4.
    Ergebnis: Strafbarkeit nach § 223 Abs. 1 StGB i.V.m. den Grundsätzen der a.l.i.c.
  15. III.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.