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title: "Prüfschema: vorläufige Vollstreckbarkeit (§§ 708 ff. ZPO)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/vorlaeufige-vollstreckbarkeit-708-ff-zpo"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# vorläufige Vollstreckbarkeit (§§ 708 ff. ZPO)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


### 1. Wer kann was gegen wen vollstrecken?

<massstab>Bei einer Leistungsklage stehen dem <b>obsiegenden Kläger</b> (1) die <d>Hauptsache vollstrecken</d> (etwa der eingeklagte Geldbetrag) sowie (2) ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der <d>Kosten des Rechtsstreits</d> (vorausgelegte Gerichtsgebühren und außergerichtliche Kosten) zu. Im Falle des Obsiegens kann <b>der Beklagte</b> demgegenüber <d>lediglich die außergerichtlichen Kosten</d> beanspruchen — die Gerichtsgebühren hat er nicht entrichtet, und einen Leistungstitel in der Hauptsache hat er ebenfalls nicht erstritten.</massstab>

### 2. Handelt es sich um einen Fall des <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§ 708 ZPO</a>?

<massstab>Greift <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§ 708 ZPO</a>, ist die Möglichkeit der vorläufigen Vollstreckung dem Grunde nach geklärt. Zu klären bleibt sodann allein, ob der anderen Partei eine Abwendungsbefugnis zusteht.</massstab>

#### a) Liegt ein Fall des <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§ 708 Nr. 1 -3 ZPO</a> vor?

<massstab>Hier kann der Vollstreckungsgläubiger <b>unmittelbar vollstrecken</b>; eine Abwendungsmöglichkeit zugunsten des Vollstreckungsschuldners besteht gerade nicht!</massstab><formulierungsbeispiel>„Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.“</formulierungsbeispiel>

#### b) Liegt ein Fall des <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§ 708 Nr. 4-11 ZPO</a> vor?

<massstab>In dieser Konstellation steht dem Vollstreckungsgläubiger zwar die Möglichkeit der <b>vorläufige vollstrecken</b> offen. Allerdings kann der Vollstreckungsschuldner die Vollstreckung durch <b>Hinterlegung einer Sicherheitsleistung</b> abwenden (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/711.html" title="&sect; 711 ZPO: Abwendungsbefugnis">§ 711 S. 1, 2 ZPO</a> i.V.m. <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 S. 2 ZPO</a> analog). Diese Abwendungsmöglichkeit wird ihrerseits dadurch begrenzt, dass der Gläubiger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit leisten kann — er kann die Abwendung der Vollstreckung also gewissermaßen „abwenden“.</massstab><formulierungsbeispiel>„Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.“</formulierungsbeispiel><klausurhinweis>Im Tenor sind die Parteien stets nach ihrer Prozessrolle zu bezeichnen — es empfiehlt sich, sich vorab kurz zu notieren, wer Vollstreckungsschuldner und wer Vollstreckungsgläubiger ist, um Verwechslungen zu vermeiden.
Bei Unsicherheiten lohnt der Blick auf die Formulierungsvorschläge im Thomas/Putzo (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§§ 708 ff. ZPO</a>).</klausurhinweis>

### 3. Falls nein, welcher Fall des <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 ZPO</a> liegt vor?

Greift <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§ 708 ZPO</a> nicht, kommt eine Vollstreckung durch den Vollstreckungsgläubiger <b>nur gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung vollstrecken</b>.

#### a) <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 S. 1 ZPO</a> → absoluter Betrag

<massstab>Im Anwendungsbereich des <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 S. 1 ZPO</a> obliegt es dem Gericht, die Höhe der Sicherheitsleistung festzusetzen. Dieser Regelfall greift, sofern nicht <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 S. 2 ZPO</a> einschlägig ist.</massstab><formulierungsbeispiel>„Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 3.300,00 vorläufig vollstreckbar.“</formulierungsbeispiel>

#### b) <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 S. 2 ZPO</a> → Verhältnis zum zu vollstreckenden Betrag

<massstab>Vollstrecken kann der Vollstreckungsgläubiger <b>nur gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung vollstrecken</b>. Soll ein feststehender Geldbetrag vollstreckt werden (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/709.html" title="&sect; 709 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung">§ 709 S. 2 ZPO</a>) — was klausurtypisch häufiger der Fall sein wird —, ist die Höhe der Sicherheitsleistung als Verhältnis des Vollstreckungsbetrages anzugeben.</massstab>
<formulierungsbeispiel>„Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.“</formulierungsbeispiel>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/vorlaeufige-vollstreckbarkeit-708-ff-zpo
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
