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title: "Prüfschema: Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/vorabentscheidungsverfahren-art-267-aeuv-2"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:42+00:00"
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# Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Zulässigkeit

### 1. Zuständigkeit des EuGH

<fallback>Sachlich zuständig ist gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/EUV/19.html" title="&sect; 19 EUV">Art. 19 Abs. 3b EUV</a> i.V.m. <a href="https://dejure.org/gesetze/AEUV/267.html" title="Art. 267 AEUV: (ex-Artikel 234 EGV)">Art. 267 AEUV</a> der EuGH; eine Zuweisung an das EuG nach <a href="https://dejure.org/gesetze/AEUV/256.html" title="Art. 256 AEUV: (ex-Artikel 225 EGV)">Art. 256 Abs. 3 AEUV</a> besteht nicht.</fallback>

### 2. Vorlageberechtigung

<fallback>Zur Vorlage berechtigt sind Gerichte der Mitgliedstaaten. Als Gericht gilt nach unionsautonomer Bestimmung jeder unabhängige Spruchkörper, der in das rechtsstaatliche System eines Mitgliedstaates eingebunden ist und Rechtsstreitigkeiten mit Rechtskraftwirkung verbindlich zu entscheiden vermag.</fallback>

### 3. Zulässiger Verfahrensgegenstand

#### a) Auslegung des Primärrechts

#### b) Gültigkeit und Auslegung des Sekundärrechts

### 4. Entscheidungserheblichkeit

<fallback>Erforderlich ist, dass das vorlegende Gericht die Beantwortung der Frage für seinen Urteilserlass für notwendig hält — der Tenor der Entscheidung muss also von der Antwort abhängen. Die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit obliegt grundsätzlich dem nationalen Gericht; der EuGH überprüft sie nicht inhaltlich, kontrolliert aber auf Missbrauch.</fallback>

## II. Vorlagenentscheidung

<massstab>Bei der Beantwortung der Vorlagefrage führt der EuGH keine eigene Tatsachenprüfung durch, sondern ist an den vom vorlegenden Gericht festgestellten Sachverhalt gebunden. Bei der Gültigkeitsvorlage entscheidet der EuGH endgültig über die Gültigkeit, bei der Auslegungsvorlage überlässt er die abschließende Subsumtion und Abwägung dem vorlegenden Gericht.</massstab><klausurhinweis>Verschiedene Prüfungsmöglichkeiten für das Vorabentscheidungsverfahren existieren — hier wird ein verbreiteter und überzeugender Aufbau dargestellt.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/vorabentscheidungsverfahren-art-267-aeuv-2
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
