Prüfschema · Strafrecht

Vollrausch (§ 323a StGB)

In Fallkonstellationen der a.l.i.c. ist zumindest in der Konkurrenzprüfung in der Regel auch eine Strafbarkeit des Täters wegen Vollrausches gemäß § 323a StGB zu bedenken. Wie prüfst Du die Strafbarkeit des Täters gemäß § 323a StGB?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Rauschzustand
  4. b)
    Sichversetzen
  5. 2.
    Subjektiver Tatbestand: Vorsätzliches oder fahrlässiges Sich-Versetzens in den Rausch
  6. 3.
    Objektive Bedingung der Strafbarkeit: Rauschtat
  7. II.
    Rechtswidrigkeit
  8. III.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.