Prüfschema · Öffentliches Recht

Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)

Art. 258 ff. AEUV
Wie prüfen Sie das Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)?
  1. I.
    Zulässigkeit
  2. 1.
    Klageberechtigung: Kommission und Mitgliedstaaten
  3. 2.
    Klagegegenstand: Verletzung von Primär- oder Sekundärrecht
  4. 3.
    Klagebefugnis: Überzeugung der Klägerin von der Vertragsverletzung
  5. 4.
    Vorverfahren (Art. 258, 259 AEUV)
  6. II.
    Begründetheit: Liegt die Vertragsverletzung vor?
  7. III.
    Rechtswirkung der Entscheidung: Pflicht zur Beseitigung der Vertragsverletzung (Art. 260 Abs. 1 AEUV)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.