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title: "Prüfschema: Versuchter Diebstahl (§§ 242 Abs. 1, 2, 22, 23 Abs. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/versuchter-diebstahl-242-abs-1-2-22-23-abs-1-stgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Versuchter Diebstahl (§§ 242 Abs. 1, 2, 22, 23 Abs. 1 StGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Vorprüfung: (1) Kein vollendeter Diebstahl; (2) Strafbarkeit des Versuchs (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html" title="&sect; 242 StGB: Diebstahl">§ 242 Abs. 2 StGB</a>)

## II. Tatbestandsmäßigkeit

### 1. Tatentschluss

Dies stellt den subjektiven Tatbestand der Versuchsprüfung dar. Der Tatentschluss ist zwingend vor dem unmittelbaren Ansetzen zu prüfen.

#### a) Vorsatz bezüglich der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache

#### b) Zueignungsabsicht

#### c) Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung

### 2. Unmittelbares Ansetzen (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/22.html" title="&sect; 22 StGB: Begriffsbestimmung">§ 22 StGB</a>)

Dies stellt den objektiven Tatbestand in der Versuchsprüfung dar.

## III. Rechtswidrigkeit

## IV. Schuld

## V. Strafaufhebungsgrund: Rücktritt (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/24.html" title="&sect; 24 StGB: R&uuml;cktritt">§ 24 Abs. 1, 2 StGB</a>)

### 1. Kein Fehlschlag

### 2. Beendeter/Unbeendeter Versuch + Rücktrittshandlung

### 3. Freiwilligkeit

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/versuchter-diebstahl-242-abs-1-2-22-23-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
