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title: "Prüfschema: Versäumnisurteil gegen Kläger (§ 330 ZPO)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/versaeumnisurteil-gegen-klaeger-330-zpo"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Versäumnisurteil gegen Kläger (§ 330 ZPO)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Säumnis des Klägers in der mündlichen Verhandlung

Säumnis i.S.d. <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/330.html" title="&sect; 330 ZPO: Vers&auml;umnisurteil gegen den Kl&auml;ger">§ 330 ZPO</a> liegt vor, sofern der Kläger im Verhandlungstermin entweder nicht erscheint oder nicht verhandelt. Eine Fiktion zugunsten des Nichterscheinens stellt <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/333.html" title="&sect; 333 ZPO: Nichtverhandeln der erschienenen Partei">§ 333 ZPO</a> für den Fall des Nichtverhandelns auf. Nicht verhandelt wird in zwei Konstellationen: 1) im Anwaltsprozess, wenn ein vertretungsbereiter Rechtsanwalt fehlt; 2) wenn keine Anträge gestellt werden (arg.: <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/137.html" title="&sect; 137 ZPO: Gang der m&uuml;ndlichen Verhandlung">§ 137 ZPO</a>).

## II. Antrag des Beklagten

## III. Zulässigkeit der Klage

Beim Versäumnisurteil handelt es sich um ein Sachurteil; sein Erlass setzt deshalb – ebenso wie der eines kontradiktorischen Urteils – das Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen voraus. Bei einer unzulässigen Klage wäre demgegenüber ein Prozessurteil zu fällen.

## IV. Nichtvorliegen der <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/335.html" title="&sect; 335 ZPO: Unzul&auml;ssigkeit einer Vers&auml;umnisentscheidung">§§ 335</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/337.html" title="&sect; 337 ZPO: Vertagung von Amts wegen">337 ZPO</a>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/versaeumnisurteil-gegen-klaeger-330-zpo
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
