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title: "Prüfschema: Verpflichtungsklage - Begründetheit (§ 113 Abs. 5 VwGO)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/verpflichtungsklage-begruendetheit-113-abs-5-vwgo"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:42+00:00"
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# Verpflichtungsklage - Begründetheit (§ 113 Abs. 5 VwGO)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Anspruchsgrundlage

<massstab>Verlangt der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts, ist zunächst eine passende <b>Anspruchsgrundlage</b> heranzuziehen – also eine <d>Norm, aus der der Kläger ein subjektives Recht gegenüber der Behörde auf Erlass des Verwaltungsakts ableiten kann.</d> Identifiziert wird sie zu Beginn des Anspruchsaufbaus; einschlägig sind vor allem Vorschriften des besonderen Verwaltungsrechts. </massstab> <klausurhinweis>Üblicherweise verweist die Klausur auf das einschlägige Gesetz. Gelegentlich bleibt es Dir überlassen, die konkrete Anspruchsgrundlage selbst aufzufinden – geprüft wird damit Deine Fähigkeit, mit fremden Normen umzugehen.</klausurhinweis>

## II. Tatbestand

<massstab>Steht die einschlägige Anspruchsgrundlage fest, schließt sich die Prüfung an, ob auch ihr <b>Tatbestand</b> erfüllt ist – also die Voraussetzungen vorliegen, unter denen der Kläger sich auf die Norm berufen kann.</massstab> <vertiefung>Wie jede Ermächtigungsgrundlage besteht auch jede Anspruchsgrundlage aus <b>Tatbestand</b> und <b>Rechtsfolge</b>. Halte Dir diese Normstruktur stets vor Augen und arbeite juristisch sauber. Die Erfüllung des Tatbestands sagt für sich genommen noch nichts darüber aus, welche Rechtsfolge im konkreten Fall eintritt.</vertiefung>

### 1. Formelle Tatbestandsvoraussetzungen

<massstab>Bei vorliegender Anspruchsgrundlage prüfst Du sodann, ob deren <b>formelle Voraussetzungen</b> erfüllt sind. Erforderlich ist die <b>sachliche, örtliche und instanzielle Zuständigkeit</b> der zu verpflichtenden Behörde. Bei der Versagungsgegenklage muss zusätzlich der Bürger einen ordnungsgemäßen Antrag gestellt haben; mitunter sind ein besonderes Verfahren oder eine besondere Antragsform vorgeschrieben. </massstab><klausurhinweis>Lies die Anspruchsgrundlage sorgfältig und ziehe die umliegenden Normen mit heran. </klausurhinweis>

### 2. Materielle Tatbestandsvoraussetzungen

<massstab>Den Schwerpunkt der Prüfung bildet regelmäßig die Untersuchung der <b>materiellen Tatbestandsvoraussetzungen</b> der Anspruchsgrundlage. </massstab> <klausurhinweis>Arbeite hier strukturiert entlang der Anspruchsgrundlage und stütze Dich auf die Sachverhaltsangaben. Unproblematische Voraussetzungen werden knapp abgehandelt; bei strittigen Punkten argumentierst Du ausführlicher. </klausurhinweis>

## III. Rechtsfolge

<massstab>Sind die Voraussetzungen einer Anspruchsgrundlage gegeben, ist im Anschluss zu untersuchen, welche <b>Rechtsfolge</b> an deren Vorliegen geknüpft ist. Davon hängt ab, ob ein <b>Vornahmeurteil (<a href="https://dejure.org/gesetze/VwGO/113.html" title="&sect; 113 VwGO [Tenor, Fortsetzungsfeststellungsantrag]">§ 113 Abs. 5 S. 1 VwGO</a>)</b> oder lediglich ein <b>Bescheidungsurteil (<a href="https://dejure.org/gesetze/VwGO/113.html" title="&sect; 113 VwGO [Tenor, Fortsetzungsfeststellungsantrag]">§ 113 Abs. 5 S. 2 VwGO</a>)</b> ergeht.</massstab> <vertiefung>Sieht die Anspruchsgrundlage als Rechtsfolge eine <b>gebundene Entscheidung</b> der Behörde vor, liegt <b>Spruchreife</b> i.S.v. <a href="https://dejure.org/gesetze/VwGO/113.html" title="&sect; 113 VwGO [Tenor, Fortsetzungsfeststellungsantrag]">§ 113 Abs. 5 S. 1 VwGO</a> vor. Eine <b>gebundene Entscheidung</b> bedeutet: Die <d>Behörde den Verwaltungsakt <b>erlassen muss</b>, wenn die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage erfüllt sind</d>. In diesen Fällen verpflichtet das Gericht die Behörde zum Erlass des konkreten Verwaltungsakts (= <b>Vornahmeurteil</b>). Fehlt es an der <b>Spruchreife</b> – etwa weil der Behörde <b>Ermessen</b> eingeräumt ist – ergeht regelmäßig nur ein <b>Bescheidungsurteil</b>.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/verpflichtungsklage-begruendetheit-113-abs-5-vwgo
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
