Verpflichtungsklage - Begründetheit (§ 113 Abs. 5 VwGO)
Üblicherweise prüfst Du die Begründetheit der Verpflichtungsklage nach dem sog. Anspruchsaufbau. Wie sieht dieser Aufbau aus?
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I.
Anspruchsgrundlage
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II.
Tatbestand
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1.
Formelle Tatbestandsvoraussetzungen
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2.
Materielle Tatbestandsvoraussetzungen
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III.
Rechtsfolge