Prüfschema · Öffentliches Recht

Verpflichtungsklage - Begründetheit (§ 113 Abs. 5 VwGO)

Üblicherweise prüfst Du die Begründetheit der Verpflichtungsklage nach dem sog. Anspruchsaufbau. Wie sieht dieser Aufbau aus?

  1. I.
    Anspruchsgrundlage
  2. II.
    Tatbestand
  3. 1.
    Formelle Tatbestandsvoraussetzungen
  4. 2.
    Materielle Tatbestandsvoraussetzungen
  5. III.
    Rechtsfolge

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.