Prüfschema · Öffentliches Recht

Verhältnismäßigkeit i.R.d. Grundrechtsprüfung.

Art. 20 GG

Der Gesetzgeber ist nicht völlig frei, wie er Grundrechte einschränkt. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung eines Eingriffs nimmt die Prüfung des Übermaßverbots (Verhältnismäßigkeit) deshalb eine wichtige Rolle ein. Wie prüfst du die Verhältnismäßigkeit?

  1. I.
    Legitimer Zweck
  2. II.
    Geeignetheit
  3. III.
    Erforderlichkeit
  4. IV.
    Angemessenheit

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.