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title: "Prüfschema: Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, § 90 ff. BVerfGG)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/verfassungsbeschwerde-zulaessigkeit-art-94-abs-1-nr-4a-gg-13-nr-8a-90-ff-bverfgg"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:42+00:00"
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# Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, § 90 ff. BVerfGG)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Zuständigkeit des BVerfG (<a href="https://dejure.org/gesetze/GG/94.html" title="Art. 94 GG">Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/13.html" title="&sect; 13 BVerfGG">§ 13 Nr. 8a</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html" title="&sect; 90 BVerfGG">§ 90 ff. BVerfGG</a>)

<klausurhinweis>Diesen Punkt der Zulässigkeit kannst du auch weglassen.</klausurhinweis>

## II. Beschwerdefähigkeit (<a href="https://dejure.org/gesetze/GG/94.html" title="Art. 94 GG">Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html" title="&sect; 90 BVerfGG">§ 90 BVerfGG</a>)

Vorausgesetzt wird durch die <b>Beschwerdefähigkeit</b>, dass der Beschwerdeführer <d>Träger des von ihm als verletzt gerügten Grundrechts sein kann</d>. Damit <b>entspricht</b> sie der (materiellen) <b>Grundrechtsfähigkeit</b>.

## III. Prozessfähigkeit

Geregelt ist die Prozessfähigkeit <b>im BVerfGG nicht</b>, dennoch bildet sie eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde. Wann sie vorliegt, lernst Du in den folgenden Einheiten. <didaktik>An welcher Stelle Du diese Voraussetzung prüfst, ist nicht entscheidend; jedenfalls sollte sie aber <b>nach</b> der Beschwerdefähigkeit geprüft werden.</didaktik>

## IV. Beschwerdegegenstand (<a href="https://dejure.org/gesetze/GG/94.html" title="Art. 94 GG">Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html" title="&sect; 90 BVerfGG">§ 90 BVerfGG</a>)

Tauglicher Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist <b>jeder Akt öffentlicher Gewalt</b> — also grundrechtsgebundener deutscher Staatsgewalt (s. <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/1.html" title="Art. 1 GG">Art. 1 Abs. 3 GG</a>). Hieran zeigt sich der umfassende Grundrechtsschutz, den die Verfassungsbeschwerde gewährleistet.

## V. Beschwerdebefugnis (<a href="https://dejure.org/gesetze/GG/94.html" title="Art. 94 GG">Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html" title="&sect; 90 BVerfGG">§ 90 BVerfGG</a>)

<klausurhinweis>Häufig bildet die Beschwerdebefugnis den <b>Schwerpunkt der Zulässigkeitsprüfung</b>. Hier darfst — und musst Du oft — viel schreiben!</klausurhinweis> <didaktik>Empfehlenswert ist es, die Beschwerdebefugnis erst nach der Beschwerdefähigkeit und dem Beschwerdegegenstand zu prüfen.</didaktik>

### 1. Möglichkeit der Grundrechtsverletzung

Substantiiert darlegen muss der Beschwerdeführer die <b>Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung</b>, d.h. nach seinem Vortrag darf eine solche <d>nicht von vornherein ausgeschlossen sein</d>.

### 2. Betroffenheit des Beschwerdeführers

<klausurhinweis>Als zweiten Unterpunkt der Beschwerdebefugnis prüfst Du die Betroffenheit des Beschwerdeführers <b>nach</b> der Möglichkeit der Grundrechtsverletzung. Prüfe die beiden Punkte bitte nicht zusammen — ein häufiger Fehler!</klausurhinweis>

#### a) Selbstbetroffenheit

Geltend machen muss der Beschwerdeführer die Verletzung <b>eigener Grundrechte</b>. Hierdurch werden <b>Popularklagen ausgeschlossen</b>.

#### b) Gegenwärtige Betroffenheit

Erforderlich ist, dass der Beschwerdeführer <b>schon</b> und <b>noch</b> betroffen ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz wirst Du in den folgenden Kapiteln kennenlernen.

#### c) Unmittelbare Betroffenheit

Im Grundsatz muss der angegriffene Akt den Beschwerdeführer <b>unmittelbar</b> in seinen Grundrechten verletzen. Tritt die Verletzung erst durch einen <b>Vollzugsakt</b> ein, hat der Beschwerdeführer diesen grundsätzlich <b>abzuwarten</b> und kann anschließend gegen ihn vorgehen.

## VI. Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität (<a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html" title="&sect; 90 BVerfGG">§ 90 Abs. 2 BVerfGG</a>)

<klausurhinweis> Diese Punkte darfst du in der Zulässigkeitsprüfung nie vergessen! Hier kann auch ein weiterer Schwerpunkt der Zulässigkeit liegen.</klausurhinweis>

### 1. Rechtswegerschöpfung (<a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html" title="&sect; 90 BVerfGG">§ 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG</a>)

Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde muss der Beschwerdeführer den gegen die Maßnahme gegebenen Rechtsweg erschöpft haben.

### 2. Subsidiarität

Daneben hat er vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um der Beschwer abzuhelfen. Bedeutsam wird dieser Punkt vor allem bei Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze, gegen die kein Rechtsweg eröffnet ist.

## VII. Form und Frist (<a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/23.html" title="&sect; 23 BVerfGG">§§ 23 Abs. 1</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/92.html" title="&sect; 92 BVerfGG">92</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93.html" title="&sect; 93 BVerfGG">93 Abs. 1</a>, 3 BVerfGG)

Form und Frist (<a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/23.html" title="&sect; 23 BVerfGG">§§ 23 Abs. 1</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/92.html" title="&sect; 92 BVerfGG">92</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93.html" title="&sect; 93 BVerfGG">93 Abs. 1</a>, 3 BVerfGG) werden teilweise — unter dem Prüfungspunkt „Ordnungsgemäßer Antrag" — auch sofort zu Beginn der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde geprüft.

## VIII. Rechtsschutzbedürfnis

<klausurhinweis>Sind die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt, ist das Rechtsschutzbedürfnis i.d.R. gegeben. Auf diesen Punkt musst Du daher nur eingehen, sofern der Sachverhalt entsprechende Hinweise enthält.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/verfassungsbeschwerde-zulaessigkeit-art-94-abs-1-nr-4a-gg-13-nr-8a-90-ff-bverfgg
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
