Prüfschema · Strafrecht

Verfahrensrüge (§ 337 f. StPO)

Wie prüfst Du die Verfahrensrüge in der Klausur?

  1. 1.
    Vorliegen einer Gesetzesverletzung (§ 337 StPO)
  2. a)
    Verstoß gegen Verfahrensvorschrift
  3. b)
    Verstoß durch Protokoll (§ 274 StPO) bzw. freibeweislich zu belegen
  4. 2.
    Beschwer des Angeklagten
  5. 3.
    Beruhen des Urteils auf der Gesetzesverletzung
  6. a)
    Beruhensvermutung (§ 338 Nr. 1-7 StPO) bzw. positive Darlegung
  7. b)
    Fehler nicht geheilt
  8. c)
    keine Verwirkung/Verzicht/Präklusion

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.